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Brennertemperatur Erfassung – was Druckereien jetzt zur 31. BImSchV wissen sollten

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Seit Januar 2024 gilt eine neue gesetzliche Vorgabe, die viele Druckereien betrifft – häufig ohne dass es allen bewusst ist. Die 31. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) verpflichtet Betreiber gasbeheizter Trockneranlagen zur automatischen Aufzeichnung der Brennertemperatur. Doch was bedeutet das konkret für Ihren Betrieb?

Warum ist die Temperaturerfassung jetzt Pflicht?
Die Brennertemperatur spielt eine zentrale Rolle für die Emissionskontrolle. Um die Einhaltung von Umweltauflagen sicherzustellen, fordert der Gesetzgeber eine kontinuierliche, automatische Erfassung dieser Werte – idealerweise so, dass sie bei Bedarf unkompliziert exportiert und Behörden vorgelegt werden können.

Was passiert, wenn keine Lösung vorhanden ist?
Erste Umweltprüfungen haben bereits stattgefunden. Druckereien, die noch keine technische Lösung im Einsatz haben, geraten unter Zugzwang. Eine manuelle Erfassung reicht nicht mehr aus.

Die gute Nachricht:
Wenn Sie eine Contiweb-Trockneranlage wie Ecotherm, Ecocool oder Ecoset verwenden, ist die passende Lösung bereits vorbereitet. Mit einem einfachen Software-Upgrade aktivieren Sie die Temperaturaufzeichnung – ganz ohne zusätzliche Hardware oder Aufwand für Ihre IT.

Hier erfahren Sie mehr über unsere Lösung.

Was Sie damit aktivieren:
✔️ Automatische Erfassung der Brennertemperatur
✔️ Speicherung in MyContiweb; jederzeit abrufbar
✔️ Einfache Exportfunktion für Prüfbehörden

Fazit:
Die gesetzliche Pflicht zur Temperaturerfassung ist da – doch mit der richtigen Vorbereitung bleibt sie für Ihre Druckerei kein Problem. Besonders wenn Ihre Technik schon darauf ausgelegt ist.

Gibt es bei Ihnen Handlungsbedarf?
Mit unserem Schnellcheck wissen Sie sofort, ob Handlungsbedarf besteht.